Berechtigung zur Weiterbildung

Laut Ermächtigungsbescheid der Landesärztekammer Hessen- Ärztliche Weiterbildung- mit Wirkung vom 07. Juni 2017 sind wir gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 01.11.2005 zu folgender Weiterbildung berechtigt.

Assistenzärztinnen/- ärzte zur/zum

Fachärztin/Facharzt für Allgemeine Chirurgie

über den Zeitraum von

  • 3 1/2 (dreieinhalb) Jahren
    ( 1 1/2 Jahre Basis-Weiterbildung (ohne Intensivzeit) + 2 Jahre für den Facharzt für Allgemeine Chirurgie)

in der Chirurgischen Belegabteilung am
Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhaus
Stegwiese 27
35630 Ehringshausen